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RichtlinienRichtlinien Ehrenamtspreis


Richtlinien für die Verleihung des Sander Ehrenamts-Preises

Präambel

Unser Gemeinwesen braucht den freiwilligen Einsatz von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren. Der Staat allein ist nicht in der Lage, die Funktionsfähigkeit unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

Neben der Aufwertung des Ehrenamtes sieht sich das Sander Gemeindeforum e.V. gemäß Satzung in der Verpflichtung, Personen/Institutionen, die sich durch herausragendes ehrenamtliches Engagement verdient gemacht haben, eine besondere Ehrung zukommen zu lassen. Die nachfolgenden Richtlinien regeln im Einzelnen die Modalitäten der Auszeichnung.

§1 Adressaten der Ehrung

Die Ehrung ist Einzelpersonen/Institutionen vorbehalten, die sich durch langjähriges und außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement im Stadtteil Sande ausgezeichnet haben. Es gilt die Vorgabe, dass die Ehrung sich auf alle Lebensbereiche beziehen kann, z.B. auf die Bereiche Gesundheit, Jugend, Kirche, Kultur, Politik, Soziales, Sport oder Umwelt.

Pro Kalenderjahr soll jeweils nur 1 Person/Institution geehrt werden.

§2 Voraussetzungen für eine Ehrung

Die Ehrung darf nur Personen/Institutionen zuteilwerden, die sich durch herausragende Leistungen zum Wohle eines Einzelnen oder der Gemeinschaft mit besonderem, erheblich über dem Durchschnitt liegendem ehrenamtlichem Engagement verdient gemacht haben.

Mitglieder der Jury können nicht geehrt werden, solange sie diese Funktion wahrnehmen.

§3 Vorschlagsrecht

Ein Vorschlagsrecht haben grundsätzlich alle Sander Bürger/innen ab 18 Jahren sowie die örtlichen Vereine und Institutionen.

§5 Verfahren

Der Vorschlag muss durch einen schriftlichen Antrag mit eingehender Begründung bis zum 30. September des Kalenderjahres beim Vorsitzenden des Sander Gemeindeforums e.V. eingereicht werden. Der Vordruck kann auf der Seite des Sander Gemeindeforum e.V. heruntergeladen werden.

Die Entscheidung über die Ehrung obliegt einer Jury, die aus dem/der Vorsitzenden des Sander Gemeindeforums e.V., dem/der Ortsheimatpfleger/in, dem/der Ortschronisten/in und zwei von der Mitgliederversammlung des Sander Gemeindeforums gewählten Personen besteht.

Die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Jury-Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Erstmals soll eine Ehrung im Jahr 2018 vorgenommen werden.

§6 Ehrungsdurchführung

In einem feierlichen Rahmen soll die herausragende Leistung der zu ehrenden Person/Institution besonders gewürdigt werden. Dabei wird eine Urkunde überreicht, die die besonders herausragende Leistung entsprechend hervorhebt. In Verbindung mit der Urkunde wird ein Geldpreis überreicht.

Durch die Ehrung soll ein Vorbild für andere Menschen in unserem Stadtteil geschaffen werden, um ähnliche Leistungen zu erreichen bzw. nachzuahmen.

§7 Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 16.10.2017 in Kraft. 

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